Ab 25.5.2018 gelten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Betroffen ist grundsätzlich jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten speichert und verarbeitet. Erstmals drohen auch empfindliche Strafen: Die Verletzung der Informationspflicht ist mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des letztjährigen weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert.
Wir unterstützen Sie beim richtigen Umgang mit Daten von Kunden, Lieferanten, Kooperationspartnern und Mitarbeitern. Eine individuelle, lösungsorientierte und effektive Beratung ist für uns selbstverständlich.
Wir kümmern uns darum:
- ob im Unternehmen personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden?
- welche Datenanwendungen es bei Ihnen gibt?
- ob Standardanwendungen zur Anwendung gelangen?
- ob Daten ins Ausland übertragen werden?
- ob auch sensible Daten darunter sind?
- ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt?
- ob es schriftliche Vereinbarungen für die Auftragsverarbeitung gibt und ob diese ausreichend sind?
Wir unterstützen Sie bei:
- der Überarbeitung Ihrer Geschäftspapiere (AGB, Datenschutzerklärungen, Mitarbeiterweisungen, Verträge, Homepage etc.)
- der Umsetzung von Informationspflichten
- dem richtigen Umgang mit Auskunfts-, Löschungs- und Richtigstellungsanfragen
- der Umsetzung von Maßnahmen im Falle eines „Data Breach“
- der Genehmigung von Videoüberwachungsanlagen und Zutrittskontrollen
- der Führung eines Verzeichnisses zur Dokumentation
- der Datenschutz-Folgenabschätzung
- der Durchführung von DVR-Meldungen (diese machen durchaus noch Sinn, auch wenn das Register mit 25.5.2018 enden wird!)
Wir klären auf:
- mit Checklisten
- mit Fact-Sheets
- mit In-House-Workshops für Mitarbeiter
- mit Schulungen für Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.
König & Kliemstein Rechtsanwälte OG