Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer aktuellen Entscheidung noch einmal klargestellt, dass Ärzte auch bei rein ästhetischen Eingriffen zur umfassenden Aufklärung verpflichtet sind. Eine Unterlassung dieser Pflicht kann zur Haftung des Arztes führen, weil der ästhetische Eingriff in diesem Falle rechtswidrig erfolgte und die körperliche Integrität des Patienten beeinträchtigt hat. Allerdings, und das hat...