Der Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung, die seit dem 17. Februar 2024 in allen EU Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Sie schafft einheitliche Regeln für digitale Dienste und legt fest, welche Pflichten Unternehmen erfüllen müssen, wenn sie im Internet Inhalte, Waren oder Dienstleistungen vermitteln. Ziel des DSA ist es, die Sicherheit und Transparenz im digitalen Raum zu erhöhen, die Rechte der Nutzer zu schützen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union zu schaffen.
Der DSA betrifft Anbieter digitaler Vermittlungsdienste. Dazu zählen beispielsweise Hosting-Dienste, Online-Plattformen, Online-Marktplätze, soziale Netzwerke und Suchmaschinen. Welche Anforderungen ein Unternehmen erfüllen muss, hängt von der Art des angebotenen Dienstes und dem jeweiligen Geschäftsmodell ab.
Der DSA bestimmt nicht, welche Inhalte rechtswidrig sind. Ob ein Inhalt gegen geltendes Recht verstößt, richtet sich weiterhin nach den Vorschriften des Unionsrechts und den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten. Der DSA regelt vielmehr, wie Anbieter mit solchen Inhalten umgehen müssen.
Unternehmen müssen Verfahren bereitstellen, über die Nutzer rechtswidrige Inhalte melden können. Eingehende Meldungen sind zu prüfen und Entscheidungen über die Entfernung oder Einschränkung von Inhalten müssen nachvollziehbar begründet werden. Zusätzlich bestehen Pflichten zu transparenten Nutzungsbedingungen, Beschwerdemöglichkeiten für Nutzer sowie zur Offenlegung bestimmter Informationen über Online-Werbung und Empfehlungssysteme.
Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen gelten weitergehende Pflichten, insbesondere im Bereich Transparenz und Risikobewertung. Verstöße gegen die Vorgaben des DSA können mit Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Welche Verpflichtungen für ein Unternehmen konkret bestehen, hängt von der konkreten Ausgestaltung des digitalen Angebots ab und sollte im Rahmen einer rechtlichen Prüfung beurteilt werden.