Wir erhalten von einer Vielzahl unserer Mandanten und IT-Unternehmen Anfragen betreffend ein Abmahnschreiben, verfasst von Rechtsanwalt Mag. Marcus Hohenecker, der Frau Eva Zajaczkowska vertritt. Neben Schaden- und Kostenersatz wird auch ein Auskunftsanspruch gemäß DSGVO geltend gemacht.
Die praktische Frage, wie eine einzelne Person in kürzester Zeit derartig viele Websites besuchen kann und so in ihren Rechten verletzt worden sein soll, können wir nicht beantworten. Mit den rechtlichen Hintergründen sind wir allerdings bestens vertraut und stehen Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche gerne zur Seite.