Nach einem aktuellen Urteil des LGZ Wien stehen deutlich weniger Anwaltskosten für das außergerichtliche Aufforderungsschreiben in Besitzstörungsangelegenheiten zu, als jene Kosten, die tatsächlich von Anwälten häufig verlangt werden.
Zwar sind die Anwaltskosten grundsätzlich zu ersetzen, allerdings nicht in der oft geforder-ten Höhe von EUR 250 bis 300. Die ersatzfähigen Kosten für die Tätigkeit des Rechtsan-walts haben sich nämlich am Rechtsanwaltstarifgesetz zu orientieren, auch wenn aufgrund einer Vereinbarung höhere Kosten an den Rechtsanwalt bezahlt wurden. Nach der Berech-nung des Gerichts gebühren gerade einmal EUR 67,58 inklusive Steuern und Kosten für die Lenkererhebung.
Sollten Sie daher eine Aufforderung zur Zahlung von Anwaltskosten erhalten, welche diesen Betrag übersteigen, sollten Sie eine Zahlung – wenn überhaupt – nur unter Vorbehalt einer gerichtlichen Klärung leisten.
Gerne helfen wir in diesem Fall weiter.
STEPHAN KLIEMSTEIN