Im Internet zu bestellen, ist schon eine bequeme Sache. Vor allem in Zeiten von Corona. Inzwischen gibt es zahlreiche Shops im Netz, die auch Medikamente und Arzneimittel verkaufen. Doch wer bei Online-Apotheken bestellt, sollte vorsichtig sein. Nicht alle Anbieter sind so seriös, wie ihr Internetauftritt suggeriert.
So staunte ein Salzburger nicht schlecht, als er plötzlich Post vom Zoll bekam. Eine Bestellung von ihm sei beschlagnahmt worden. Mittlerweile laufe auch ein Verwaltungsstrafverfahren. Der junge Mann hatte online bei einer Apotheke Viagra-Pillen bestellt, angeblich zum Selbstversuch. Eine medizinische Indikation für die Bestellung und eine Verschreibung durch einen Arzt, ein Rezept, gab es jedenfalls nicht. Das Potenzmittel ist jedoch in Österreich verschreibungspflichtig.
Das habe er nicht gewusst, so der Mann. Wenn er diese Pillen bei einer österreichischen Apotheke bestellen kann, dachte er, müsse es doch legal sein. Ein Trugschluss. Denn bei der „österreichischen Apotheke“ handelte es sich in Wahrheit um eine im Ausland ansässige Handelsplattform, die sich lediglich eine österreichische .at-Internetdomain gesichert hatte, um den Eindruck einer heimischen Apotheke zu erwecken. Letztlich warfen die Behörden dem Salzburger einen Verstoß gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) vor. In diesem Fall drohen Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro, im Wiederholungsfall sind es sogar bis zu 7.260,00 Euro. Und: Fängt der Zoll illegale Sendungen ab und lässt sie vernichten, muss der Käufer die Kosten dafür tragen.
Illegale Online-Apotheken agieren häufig unter einer falschen oder verborgenen Identität, was die Verfolgung erschwert, wenn nicht sogar unmöglich macht. Umso wichtiger ist es, dass sich Käufer den Internetauftritt der Online-Apotheke vor einer Bestellung ganz genau ansehen. Gibt es ein Impressum? Stellt der Anbieter Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung? Klärt er über Verbraucher- und Rücktrittsrechte auf? Und sind sie Texte in einheitlicher Sprache und ohne gröbere Rechtschreib- und Grammatikfehler verfasst?
Bestehen Zweifel an der Seriosität, sollte unbedingt auch eine Google-Suche zur Apotheke durchgeführt werden. In Foren finden sich meist wichtige Hinweise zu Betrügerplattformen. Doch das mit Abstand zuverlässigste und wichtigste Indiz für eine seriöse Online-Apotheke ist das mittlerweile EU-weit einheitliche Sicherheitslogo, das mit einem länderspezifischen Flaggensymbol Auskunft darüber gibt, in welchem Staat die jeweilige Apotheken ihren Sitz hat. Weist das Logo neben dem Text „Rezeptfreie Medikamente sicher online kaufen“ etwa eine rot-weiß-rote Flagge auf, hat die Apotheke ihren Sitz in Österreich. Wer auf das Logo klickt, gelangt zu einer Liste mit registrierten Online-Apotheken. Dort erhält der Nutzer Informationen zur jeweiligen Apotheke – seit wann sie registriert ist, wo sie ihren Sitz hat und über welche Domains sie ihre Produkte vertreibt. Diese Liste wird von den nationalen Arzneimittelbehörden geführt, in Österreich ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (kurz: BASG) dafür zuständig.
Aber wann genau darf man Arzneimittel online bestellen? Österreicher dürfen bei einer Online-Apotheke bestellen, wenn diese ihren Sitz in einem EWR-Mitgliedsstaat hat. Ob das der Fall ist, muss der Konsument selbst abklären. Sind die Angaben, die der Anbieter zur Verfügung stellt, ungenau oder unvollständig, sollte man dort lieber nichts bestellen, denn häufig bieten Betrüger ihre gefälschten Waren getarnt als Apotheken an.
Außerdem dürfen nur solche Arzneimittel bestellt werden, die in Österreich zugelassen und rezeptfrei sind. Auch das muss der Konsument im Vorfeld abklären, was nicht immer leicht ist. Denn viele Konsumenten sind sich im Unklaren darüber, welche Arzneimittel in Österreich zugelassen oder rezeptfrei sind und welche nicht. Das führt zu Rechtsunsicherheiten. Daher sollte man nur dann Arzneimittel im Internet bestellen, wenn man sich ganz sicher ist, dass der Kauf legal ist. Im Zweifelsfall sollte man vorher einen Arzt oder Apotheker konsultieren.
Nur ausnahmsweise können Arzneimittel, die nicht in Österreich zugelassen sind, aus einem EWR-Staat bestellt werden – nämlich immer dann, wenn das Medikament im Versendestaat legal erhältlich ist und es in Österreich ein vergleichbares zugelassenes Arzneimittel gibt. In jedem Falle darf der Einkauf nur für den eigenen Bedarf erfolgen. Seit 2015 dürfen auch österreichische Apotheken rezeptfreie Arzneimittel über das Internet vertreiben.
STEPHAN KLIEMSTEIN