AllgemeinCovid-19: Ein kurzes Update zu den neuen Maßnahmen

September 16, 2020

Per 14.9.2020 sind die Bestimmungen der 10. Covid-19-LV-Novelle  in Kraft getreten. Mit einigen Neuerungen, die es zu beachten gilt.

Seither gilt:

1.

Verpflichtendes Tragen von MNS-Masken

– für den gesamten Handel in allen Kundenbereichen in geschlossenen Räume
– in Dienstleistungsbetrieben mit Kundenkontakt
– im Parteienverkehr mit Behörden
– in Schulen außerhalb des Klassenverbandes für Lehrpersonal und Schüler

2.

Für Veranstaltungen gelten folgende Obergrenzen:

– Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze

  • Indoor: maximal 50 Personen
  • Outdoor: maximal 100 Personen

– Großveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen

  • Indoor: maximal 1.500 Personen
  • Outdoor: maximal 3.000 Personen

3.

Für die Gastronomie gilt:

– Verpflichtendes Tragen von MNS-Masken für Kellnerinnen und Kellner
– Verabreichung von Speisen und Getränken indoor nur mehr am Sitzplatz