Per 14.9.2020 sind die Bestimmungen der 10. Covid-19-LV-Novelle in Kraft getreten. Mit einigen Neuerungen, die es zu beachten gilt.
Seither gilt:
1.
Verpflichtendes Tragen von MNS-Masken
– für den gesamten Handel in allen Kundenbereichen in geschlossenen Räume
– in Dienstleistungsbetrieben mit Kundenkontakt
– im Parteienverkehr mit Behörden
– in Schulen außerhalb des Klassenverbandes für Lehrpersonal und Schüler
2.
Für Veranstaltungen gelten folgende Obergrenzen:
– Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze
- Indoor: maximal 50 Personen
- Outdoor: maximal 100 Personen
– Großveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen
- Indoor: maximal 1.500 Personen
- Outdoor: maximal 3.000 Personen
3.
Für die Gastronomie gilt:
– Verpflichtendes Tragen von MNS-Masken für Kellnerinnen und Kellner
– Verabreichung von Speisen und Getränken indoor nur mehr am Sitzplatz