AllgemeinRechtliche Gefahren beim Sexting

Juli 3, 2017

Immer mehr Jugendliche verschicken Nacktfotos und pornografische Videos über Messenger-Dienste wie Whattsapp oder Snapchat. Es häufen sich Anzeigen und Anklagen wegen Kinderpornografie.

Die Eltern staunten nicht schlecht, als ihr 16-jähriger Sohn eine Ladung zur polizeilichen Einvernahme wegen der pornographischen Darstellung Minderjähriger erhielt. Ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht ist – alles andere als ein Kavaliersdelikt. Eigentlich hatte sich der Bub nichts dabei gedacht, als er seine 15-jährige Freundin beim Sex gefilmt und die Aufnahme dann via Whattsapp an seinen Freund geschickt hat. Doch jetzt musste er sich vor dem Staatsanwalt rechtfertigen. Immer häufiger beschäftigt Sexting, eine dieser vielen seltsamen Blüten, die die mobile Kommunikationskultur treibt, die Justiz mit nackten Tatsachen. Es ist eine Jugendkultur, die regelmäßig mit dem Gesetz kollidiert.

Was ist Sexting?

Beim Sexting (eine Wortkombination aus „Sex“ und „Texting“, was im Englischen für das Versenden von Nachrichten steht) versenden und tauschen Internetnutzer, darunter viele Jugendliche, eigene Nacktaufnahmen über das Internet und das Smartphone. Am häufigsten werden diese erotischen Bilder und Videos innerhalb einer Partnerschaft, zum Flirten oder als Vertrauensbeweis verschickt.

Wann ist Sexting verboten?

Grundsätzlich sind der Besitz und das Verbreiten von pornographischen Darstellungen einer minderjährigen Person strengstens verboten. Das gilt für das Herstellen solcher Aufnahmen genauso wie für das Anbieten, Verschaffen, Vorführen, Überlassen und Zugänglichmachen. Auch die Einfuhr, Beförderung und Ausfuhr.

Unter welchen Voraussetzungen ist Sexting straffrei?

Seit 1.1.2016 ist das Tauschen von eigenen pornografischen Fotos oder Videos zwischen Jugendlichen grundsätzlich straffrei. Jugendliche haben aber nur dann keine Strafe zu befürchten, wenn sie bereits 14 Jahre alt sind und das Sexting einvernehmlich und im Wissen der abgelichteten Person erfolgt. Wer beim Sex heimlich filmt und die Videos dann im Internet oder in Sozialen Netzwerken postet, macht sich strafbar.

Auf was müssen Jugendliche achten?

Sich Nacktfotos über das Internet zu schicken, ist zwar inzwischen weitgehend legal, wenn es Jugendliche tun. Was aber viele Heranwachsende ignorieren oder nicht wissen: Auch Jugendliche über 14 Jahren müssen mit solchen Aufnahmen sorgfältig umgehen. Verboten ist es etwa, intime Fotos und Videos an Dritte weiterzuleiten oder diesen zu zeigen. Wer sich nicht daran hält, steht vor Gericht – und zwar rascher als ihm lieb ist. Denn das Verbreiten und Veröffentlichen schlüpfriger Aufnahmen kann nicht nur straf- sondern auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen und richtig teuer werden.

Wer hat die Rechte an den Bildern?

Problematisch ist das Versenden von Bildern über Messenger-Diensten und in Sozialen Netzwerken auch deshalb, weil viele gängige Applikationen und Plattformen in ihren Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen vorsehen, dass die Nutzer ihre Bildrechte automatisch an den Anbieter abtreten. Inwieweit Anbieter diese Bilder für eigene Zwecke verwenden dürfen ist – mangels gesicherter Rechtsprechung – noch unklar.

Für immer nackt im Netz?

Auch wenn Sexting oft unproblematisch verläuft, kann es für die Abgebildeten mitunter höchst unangenehme Konsequenzen haben. Landen die Aufnahmen einmal im World Wide Web, gibt es – trotz rechtlicher Schritte – kaum noch eine wirksame Möglichkeit, die Verbreitung zu stoppen. Selbst Jahre später sorgen die Nacktporträts dann bei der Jobsuche und beim Vorstellungsgespräch für unangenehme und belastende Situationen.

Ist Snapchat sicher?

Beim Messaging-Dienst Snapchat bleiben übermittelte Fotos und Videos nur für einen sehr kurzen Zeitraum sichtbar, meist für eine bestimmte Anzahl von Sekunden. Danach zerstören sich die Bilder von selbst. Besonders beliebt ist die App bei Jugendlichen, die sie zum Versenden freizügiger Fotos nutzen. Doch die Bilder werden nicht vollständig gelöscht. Mit Hilfe von Tools können sie in vielen Fällen wiederhergestellt werden. Videoanleitungen gibt es dazu im Internet zur Genüge. Zudem lassen sich mit den meisten Smartphones Screenshots in Sekundenschnelle anfertigen und speichern. Beim Übermitteln erotischer Bilder ist daher Vorsicht geboten.

STEPHAN KLIEMSTEIN