AllgemeinWie man sich vor Bittbriefen schützt

Dezember 19, 2016

Wenn Bettelbriefe täglich den Briefkasten verstopfen, verdirbt das manchen die Lust am Spenden. Wir verraten, wie Sie sich gegen unerwünschte Post wehren können.

Gerade in der Weihnachtszeit boomt das Geschäft mit dem Mitleid. Unmengen von Bettelbriefen und Appellen an die Mitmenschlichkeit landen wieder im Briefkasten – und häufig ungeöffnet im Altpapier. Viele ärgert das. Und sie fragen sich: Wie gelangen Hilfsorganisationen überhaupt an meine Adresse?

Grundsätzlich schützt das Datenschutzgesetz (DSG 2000) vor der missbräuchlichen Verwendung von personenbezogenen Daten. Will ein Unternehmen solche Daten speichern und für Werbezwecke verwenden, muss es die Zustimmung des Betroffenen einholen. Oft geschieht das unbemerkt: Eine Check-Box, die man während einer Bestellung im Internet anklickt, ein Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich – mal ehrlich – kaum jemand durchliest. Oder eine Klausel in den Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels.

Auf diese Weise ist ein höchst lukrativer Adresshandel entstanden. Händler verkaufen die Daten, die irgendwann in einem gigantischen Adress-Pool landen. Unzählige Firmen können darauf zugreifen und die gespeicherten Informationen für das Direktmarketing heranziehen. Wann und wem man seine Zustimmung erteilt hat, das lässt sich oft nicht mehr nachvollziehen, weil die Daten längst nicht mehr nur in der Hand eines Unternehmens liegen, sondern an zahlreiche Kunden, Lieferanten und Tochterfirmen weiterveräußert wurden.

Doch was kann man gegen adressierte Werbung tun? Abhilfe verspricht in Österreich die Robinsonliste – eine freiwillige Selbstverpflichtung von Werbeunternehmen, die oftmals auch die Versendung für die Wohltätigkeitsorganisationen übernehmen. Wer sich in diese Liste eintragen lässt, erhält keine unerwünschte persönliche adressierte Werbung mehr und wird aus den Listen von Direktwerbefirmen und Adressverlagen gestrichen.

Zuständig ist in Österreich der Fachverband Werbung und Marktkommunikation bei der Wirtschaftskammer Österreich. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Robinsonliste zu führen und den österreichischen Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen zur Verfügung zu stellen. Neben dieser Liste für postalische Werbung, gibt es auch noch eine „elektronische Robinsonliste“, die von der Telekom-Regulierungsbehörde RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) geführt wird. In diese „E-Commerce-Gesetz-Liste“, so die offizielle Bezeichnung, kann sich jeder kostenlos eintragen lassen, der keine E-Mail-Werbung erhalten möchte. Firmen müssen die Liste beachten, ansonsten begehen sie eine Verwaltungsübertretung oder sie setzen sich der Gefahr eines teuren Zivilprozesses aus.

Darüber hinaus kann jeder nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes an ein Unternehmen – auch an gemeinnützige Institutionen – herantreten und ein Auskunftsbegehren schicken. Auf diese Anfrage müssen Firmen innerhalb von acht Wochen reagieren und eine Aufstellung der gespeicherten personenbezogenen Daten übermitteln. Auch die Zustimmung zum Erhalt von unerbetener Werbung kann jederzeit widerrufen werden. Unternehmen sind zudem verpflichtet, die gespeicherten Daten zu löschen, wenn dies gefordert wird.

Postwurfsendungen an bisher nicht als Spender in Erscheinung getretene Personen und unadressierte Bittbriefe lassen sich dagegen nur mittels anwaltlichem Aufforderungsschreiben beziehungsweise einer Besitzstörungsklage wirksam verhindern. Voraussetzung ist ein Hinweis auf dem Briefkasten, dass das Ablegen unerwünschter Werbung nicht erwünscht ist.

STEPHAN KLIEMSTEIN